Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 17.08.2004 - 5 V 84/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aussetzung der Vollziehung: Anwendbarkeit der Vertrauensschutzregelung in § 6a Abs. 4 UStG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anwendbarkeit der Vertrauensschutzregelung; Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anwendung der Vertrauensschutzregelung gem. § 6a Abs. 4 UStG bei einem Scheinunternehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit der Vertrauensschutzregelung; Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Innergemeinschaftliche Lieferung: Bestätigungsabfrage beim Bundesamt für Finanzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UStG § 6a Abs. 4
Vertrauensschutzregelung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Innergemeinschaftliche Lieferung: Bestätigungsabfrage beim Bundesamt für Finanzen
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1876
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.12.1996 - I B 61/96
Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 17.08.2004 - 5 V 84/04
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466). - BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
Auszug aus FG Niedersachsen, 17.08.2004 - 5 V 84/04
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).